paint-brush
Warum Marvel-Star Scarlett Johansson Disney wegen des Streamings von „Black Widow“ verklagtevon@legalpdf
12,530 Lesungen
12,530 Lesungen

Warum Marvel-Star Scarlett Johansson Disney wegen des Streamings von „Black Widow“ verklagte

Zu lang; Lesen

Scarlett Johansson verklagt Disney wegen Vertragsbruchs, da das Unternehmen „Black Widow“ parallel zu den Kinos auch auf Disney+ veröffentlicht und sich dadurch seine Einnahmen an den Kinokassen verringert.
featured image - Warum Marvel-Star Scarlett Johansson Disney wegen des Streamings von „Black Widow“ verklagte
Legal PDF: Tech Court Cases HackerNoon profile picture

Periwinkle Entertainment, Inc. gegen The Walt Disney Company. Die abgerufene Gerichtsakte [redigiert] ist Teil der juristischen PDF-Reihe von HackerNoon . Sie können hier zu jedem beliebigen Teil dieser Akte springen. Dieser Teil ist 1 von 12.


Die Klägerin Periwinkle Entertainment, Inc. f/s/o Scarlett Johansson („Frau Johansson“ oder „Klägerin“) erhebt gegen The Walt Disney Company („Disney“) folgende Vorwürfe:

I. EINLEITUNG

1. Im letzten Jahrzehnt hat Scarlett Johanssons Arbeit den Marvel Studios und damit auch deren Muttergesellschaft Disney Milliarden von Dollar eingebracht. In Anerkennung und Vertrauen auf diese beeindruckende Erfolgsbilanz einigten sich Marvel[1] und Frau Johansson darauf, dass ihre Vergütung für die Hauptrolle im neuesten Film des Marvel Cinematic Universe („MCU“), Black Widow (der „Film“), größtenteils auf den Einnahmen an den Kinokassen basieren würde, die der Film generiert. Um diese Einnahmen zu maximieren und so ihre finanziellen Interessen zu schützen, nahm Frau Johansson Marvel das Versprechen ab, dass die Veröffentlichung des Films eine „Kinoveröffentlichung“ sein würde. Wie Frau Johansson, Disney, Marvel und fast jeder andere in Hollywood wissen, ist eine „Kinoveröffentlichung“ eine Veröffentlichung, die ausschließlich in Kinos stattfindet. Disney war sich dieses Versprechens durchaus bewusst, wies Marvel jedoch dennoch an, sein Versprechen zu brechen und den Film stattdessen am selben Tag, an dem er in die Kinos kam, auf dem Streamingdienst Disney+ zu veröffentlichen.


2. Dafür gab es zwei Gründe. Erstens wollte Disney das Publikum des Films von den Kinos weg und hin zu seinem eigenen Streaming-Dienst locken, wo es die Einnahmen für sich behalten und gleichzeitig die Abonnentenbasis von Disney+ vergrößern konnte, ein bewährter Weg, den Aktienkurs von Disney zu steigern. Zweitens wollte Disney den Wert von Frau Johanssons Vereinbarung deutlich abwerten und sich dadurch bereichern. In den Monaten vor dieser Klage gab Frau Johansson Disney und Marvel jede Gelegenheit, ihr Unrecht wiedergutzumachen und Marvels Versprechen einzulösen. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Filmstudios – darunter Warner Brothers, das sich nach bestem Wissen und Gewissen mit seinen Talenten für Filme wie Wonder Woman einigte, nachdem es diese Filme letztes Jahr „tag-and-date“ auf seinem Streaming-Dienst HBO Max veröffentlichte – ignorierten Disney und Marvel Frau Johansson jedoch weitgehend und zwangen sie praktisch, diese Klage einzureichen.


3. Frau Johansson ist eine der bekanntesten und talentiertesten Schauspielerinnen Hollywoods mit jahrzehntelanger Schauspielererfahrung und einer langen Filmografie voller von Kritikern gefeierter und finanziell erfolgreicher Auftritte. Nachdem sie mit nur 10 Jahren ihr Spielfilmdebüt gab, trat sie sowohl in Komödien als auch in Dramen auf, darunter in zahlreichen preisgekrönten Filmen wie Lost in Translation, Vicky Cristina Barcelona, Marriage Story und Jojo Rabbit.


4. 2010 bewies Frau Johansson, dass sie auch in einem actiongeladenen Blockbuster mitspielen kann, als sie in Iron Man 2 auftrat, einem Superheldenfilm, der auf Figuren und Geschichten aus Marvel Comics basiert. In diesem Film spielte Frau Johansson „Natasha Romanoff“, besser bekannt unter ihrem Superheldennamen: „Black Widow“. Für ihre Arbeit erhielt sie viel Lob, darunter eine Nominierung als beste Nebendarstellerin von der Academy of Science Fiction, Fantasy & Horror Films. Sie wiederholte die Rolle der Black Widow in sechs weiteren Filmen und half damit beim Aufbau dessen, was schließlich das MCU werden sollte, eines der größten und lukrativsten Film-Franchises aller Zeiten.


5. 2019 gaben Marvel Studios offiziell bekannt, dass Black Widow und Frau Johansson einen eigenen Film bekommen würden. Vor dieser Ankündigung hatten Vertreter von Marvel und Frau Johansson einen Vertrag über ihre Dienste im Zusammenhang mit dem Film abgeschlossen. Dieser Vertrag ist in einer Vereinbarung vom 9. Mai 2017 und einer Reihe von Nachträgen dazu festgelegt (im Folgenden zusammenfassend als „Vereinbarung“ bezeichnet). Gegenstand dieser Klage ist der Teil dieser Vereinbarung, der ihr einen Anteil an den „Einnahmen an der Abendkasse“ garantierte, d. h. Einnahmen aus dem Verkauf von Kinokarten. Um ihre finanziellen Interessen an diesen Einnahmen an der Abendkasse zu schützen, erhielt Frau Johansson von Marvel ein wertvolles vertragliches Versprechen, dass die Veröffentlichung des Films eine „breite Kinoveröffentlichung“ sein würde. Beide Parteien sowie Disney verstanden, dass dies bedeutete, dass der Film zunächst ausschließlich in Kinos veröffentlicht würde und für einen Zeitraum von etwa 90 bis 120 Tagen ausschließlich in Kinos bleiben würde. Dieses etwa 90–120 Tage große Kino-„Zeitfenster“ war nicht nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Industriestandard, sondern auch gängige Praxis bei früheren von Disney vertriebenen Marvel-Filmen, darunter auch jenen mit Frau Johansson in der Hauptrolle.


6. Im November 2019, etwa sechs Monate nach Abschluss der Vereinbarung, startete Disney+, seinen hundertprozentig in seinem Besitz befindlichen Flaggschiff-Abonnementdienst für Video-on-Demand („SVOD“). Im Vorfeld dieser Markteinführung war der SVOD-Markt überfüllt, da etablierte Anbieter wie Netflix, Amazon und Hulu sowie Newcomer wie HBO Now und Apple TV+ um Abonnenten konkurrierten. Um die Verbraucher davon zu überzeugen, dass Disney+ die monatliche Zugangsgebühr von 7 USD (jetzt 8 USD) wert ist – und um die Investoren davon zu überzeugen, dass der Dienst rentabel sein würde – kündigte Disney an, dass das Angebot von Disney+ Disneys gesamte Filmbibliothek, eine Reihe von Fernsehserien aus der Bibliothek, Originalinhalte und – ganz entscheidend – dass Disney+ irgendwann die Anlaufstelle zum Streamen des MCU sein würde.


7. Angesichts dieser Ankündigungen suchten die Vertreter von Frau Johansson nach Zusicherungen, dass Marvel seinen Teil der Abmachung hinsichtlich der in ihrem Vertrag garantierten Kinoveröffentlichung des Films einhalten würde. Als Reaktion darauf bestätigte Marvels Chefjurist den Vertretern von Frau Johansson im Mai 2019:


Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass Scarletts Bereitschaft, den Film zu machen, und ihr gesamter Deal auf der Prämisse basieren, dass der Film wie unsere anderen Filme in vielen Kinos gezeigt wird. Wir verstehen, dass wir, sollte sich der Plan ändern, dies mit Ihnen besprechen und zu einer Einigung kommen müssten, da der Deal auf einer Reihe (sehr großer) Kassenboni basiert.


(Hervorhebungen hinzugefügt.) Marvel bestätigte damit das Verständnis der Parteien, dass (1) der Kassenbonus-Bestandteil von Frau Johanssons Vereinbarung den Löwenanteil ihrer erwarteten Vergütung darstellte und (2) die breite Kinoveröffentlichung, die Marvel versprochen hatte, „wie unsere anderen Filme“ sein würde, was die üblichen 90-120 Tage Kinoexklusivität von Marvel/MCU bedeutete.


8. Ende März 2021 kündigte Disney jedoch in direktem Verstoß gegen diese Versprechen und ihre Vereinbarung an, dass der Film gleichzeitig in den Kinos und auf Disney+ Premier Access veröffentlicht werden würde, einem Service, der nur Disney+-Abonnenten zur Verfügung steht und unbegrenzten On-Demand-Zugriff auf ausgewählte Filme gegen eine zusätzliche Gebühr von 30 USD pro Film über die monatlichen Abonnementkosten hinaus bietet. Nach bestem Wissen und Gewissen war dies die direkte Folge der Anweisung von Disney an Marvel, Frau Johanssons Vereinbarung zu ignorieren und/oder Marvels Wunsch, diese einzuhalten, zu überstimmen. In der darauf folgenden Marketingkampagne hob Disney häufig die bevorstehende Verfügbarkeit des Films auf Disney+ hervor, normalerweise neben Frau Johanssons Bild. Während dieses Prozesses versuchte Frau Johansson über ihre Vertreter, mit Marvel zu verhandeln, um das oben erwähnte alternative „Verständnis“ zu erreichen, das Marvels Chefjurist unter diesen Umständen versprochen hatte. Letztendlich ignorierte Marvel diese Bemühungen jedoch, es wurde keine Lösung erzielt und der Film wurde am 9. Juli 2021 gleichzeitig in den Kinos und auf Disney+ Premier Access veröffentlicht.


9. Es überraschte niemanden, dass Disneys Vertragsbruch Millionen von Fans von den Kinos weg und hin zum Streaming-Dienst Disney+ lockte. Laut Disneys selbstgefälligen Pressemitteilungen spielte der Film allein am ersten Wochenende über Disney+ Premier Access mehr als 60 Millionen Dollar ein.


10. Wie zahlreiche Publikationen anmerkten, verringerte diese Strategie die Einspielzahlen des Films dramatisch. In einem Artikel einer bekannten Hollywood-Fachzeitschrift, der drei Tage nach der Veröffentlichung des Films erschien, heißt es: „Erfahrene Vertriebsmanager sagen, es sei klar, dass die Verfügbarkeit des Films auf Disney+ die Einspielzahlen kannibalisiert habe. Sie weisen darauf hin, dass ein ganzer Haushalt den Film vielleicht im Kino gesehen hätte, aber stattdessen nur 30 Dollar zahlen könnte, um ihn gemeinsam zu Hause anzuschauen.“ In einem anderen Artikel einer anderen, aber ebenso bekannten und etablierten Fachzeitschrift hieß es: „Es besteht kein Zweifel, dass die Verfügbarkeit von Black Widow auf Disney+ die Einspielzahlen am heimischen Eröffnungswochenende geschmälert hat.“ Bemerkenswert ist jedoch, dass der Aktienkurs von Disney in den Tagen nach der Veröffentlichung des Films um 4 % stieg.


11. Natürlich war dies von Anfang an Disneys Plan. Disney wusste, dass eine „Day-and-Date“-Veröffentlichung auf Disney+ die Gesamtzahl der Disney+-Abonnenten in die Höhe treiben würde – ein wichtiger Wert, der sich auf den Aktienkurs von Disney auswirkt –, indem sie sowohl neue Abonnenten zu Disney+ lockt als auch bestehenden Abonnenten Gründe gibt, ihre monatlichen Gebühren weiter zu zahlen, wodurch die „Abwanderung“ der Abonnenten reduziert wird. Disney wusste auch, dass die Tatsache, dass ein so bekannter Film wie der Picture auf Disney+ debütiert, dabei helfen würde, zukünftige Preiserhöhungen der monatlichen Abonnementgebühren für Disney+ zu rechtfertigen. Darüber hinaus wusste Disney, dass seine Fähigkeit, seinen Abonnenten Blockbuster-Inhalte wie Black Widow zu liefern, die Ansicht vieler Investoren – was sich im Aktienkurs von Disney widerspiegelt – bekräftigen würde, dass Disney+ die einzige Streaming-Plattform ist, die eines Tages eine Chance hat, mit dem konkurrierenden Streaming-Riesen Netflix zu konkurrieren, was eine weitere Möglichkeit bietet, Disneys Marktbewertung zu stärken. Kurz gesagt, Disney entschied sich dafür, die Wall-Street-Investoren zu besänftigen und seinen Gewinn aufzubessern, anstatt seiner Tochtergesellschaft Marvel zu erlauben, die Vereinbarung einzuhalten.


12. Das Sahnehäubchen für Disney war, dass der Großteil von Frau Johanssons Vergütung an die Einnahmen an den Kinokassen gekoppelt war und Disney wusste, dass die Kannibalisierung dieser Einnahmen durch Disney+ Marvel (und damit auch Disney) „sehr große“ Geldbeträge sparen würde, die es Frau Johansson sonst schulden würde. Nach bestem Wissen und Gewissen hat Disney Marvels Vertragsbruch absichtlich und ohne Begründung herbeigeführt, um zu verhindern, dass Frau Johansson den vollen Nutzen aus ihrem Geschäft mit Marvel zieht.


13. Disneys Finanzberichte machen deutlich, dass genau die Disney-Führungskräfte, die diese Strategie orchestriert haben, persönlich von ihrem und Disneys Fehlverhalten profitieren werden. Im Geschäftsjahr 2021 erhielt Disneys Chief Executive Officer Robert Chapek Aktienzuteilungen in Höhe des 3,8-fachen seines Grundgehalts von 2,5 Millionen Dollar. Die Hauptbegründung für diese Zuteilung war laut Disneys Vergütungsausschuss (wie im Jahresbericht 2021 des Unternehmens aufgeführt) die Tatsache, dass Herr Chapek „daran gearbeitet hat, schnell neue Angebote auf unseren DTC- und linearen Kanälen zu programmieren“ und „unsere Direct-to-Consumer-Dienste in mehreren Schlüsselmärkten eingeführt hat“. Robert Iger, der Vorgänger von Herrn Chapek, erhielt ebenfalls den überwiegenden Teil seiner Vergütung – etwas mehr als 16,5 Millionen Dollar – in Form von Aktienzuteilungen. Der Grund für seine enorme Zuteilung (laut demselben Jahresbericht) war, dass er „Disney+ erfolgreich eingeführt und im ersten Jahr ein beispielloses Abonnentenwachstum erzielt hat“. Kurz gesagt, die Botschaft an und von Disneys Topmanagement war klar: Erhöhen Sie die Zahl der Disney+-Abonnenten, egal, welche vertraglichen Versprechen Sie haben, und Sie werden dafür belohnt.



Lesen Sie hier weiter.


[1] Der in Frau Johanssons Vereinbarung genannte Vertragspartner ist MVL East Coast Productions, LLC („Marvel“).


Über die HackerNoon Legal PDF Series: Wir bieten Ihnen die wichtigsten technischen und aufschlussreichsten Gerichtsakten im öffentlichen Bereich.


Dieser Gerichtsfall, abgerufen unter [redigiert] deadline.com, ist Teil der Public Domain. Die vom Gericht erstellten Dokumente sind Werke der Bundesregierung und werden gemäß dem Urheberrecht automatisch in die Public Domain gestellt und können ohne rechtliche Einschränkung weitergegeben werden.