UMG Recordings, Inc. v. Verizon Communications Inc., Gerichtsakten, abgerufen am 29. Januar 2024, ist Teil von
Kläger UMG Recordings, Inc. und Capitol Records, LLC (gemeinsam „UMG“ oder die „Universalkläger“); Kläger Asylum Records LLC, Atlantic Recording Corporation, Atlantic Records Group LLC, Bad Boy Records LLC, Big Beat Records Inc., Elektra Entertainment Group Inc., Elektra Entertainment LLC, Fueled by Ramen LLC, Lava Records LLC, Maverick Recording Company, Nonesuch Records Inc., Rhino Entertainment Company, Rhino Entertainment LLC, Roadrunner Records, Inc., Rykodisc, Inc., Warner Music Inc., Warner Music International Services Limited, Warner Music Latina Inc., Warner Music Nashville LLC, Warner Records Inc., Warner Records LLC, Warner Records/QRI Venture, Inc. und Warner Records/SIRE Ventures LLC (gemeinsam „WMG“ oder die „Warner-Kläger“); Die Kläger Arista Music, Arista Records, LLC, LaFace Records, LLC, Sony Music Entertainment, Sony Music Entertainment US Latin LLC, Ultra Records, LLC, Volcano Entertainment III, LLC und Zomba Recording LLC (gemeinsam „SME“ oder die „Sony-Kläger“); und ABKCO Music & Records, Inc. („ABKCO“ und gemeinsam mit den Universal-Klägern, den Warner-Klägern und den Sony-Klägern die „Plattenfirmen“ oder „Kläger“), vertreten durch ihre Rechtsanwälte Oppenheim + Zebrak, LLP, in ihrer Klage gegen die Beklagten Verizon Communications Inc., Verizon Services Corp. und Cellco Partnership (d/b/a Verizon Wireless) (gemeinsam „Verizon“ oder „Beklagte“) machen aufgrund persönlicher Kenntnisse in Bezug auf sie selbst betreffende Angelegenheiten und aufgrund von Informationen und Überzeugungen in Bezug auf alle anderen Angelegenheiten Folgendes geltend:
1. Verizon ist einer der größten Internetdienstanbieter („ISPs“) des Landes und stellt seinen Hochgeschwindigkeitsdienst wissentlich einer riesigen Community von Onlinepiraten zur Verfügung, von denen das Unternehmen weiß, dass sie diesen Dienst wiederholt nutzen, um die Urheberrechte der Kläger zu verletzen. Allein in den letzten Jahren haben die Kläger Hunderttausende von Mitteilungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Verizon geschickt. Diese Mitteilungen identifizieren bestimmte Abonnenten des Netzwerks von Verizon, die Tonaufnahmen der Kläger über Peer-to-Peer-Filesharing-Netzwerke („P2P“) stehlen, die berüchtigte Brutstätten für Urheberrechtsverletzungen sind. Obwohl Verizon für seine Werbekampagne „Können Sie mich jetzt hören?“ bekannt ist, hat das Unternehmen bewusst entschieden, nicht auf Beschwerden von Urheberrechtsinhabern zu hören. Anstatt auf diese Mitteilungen wegen Urheberrechtsverletzungen zu reagieren, wie es das Gesetz vorschreibt, ignorierte Verizon die Mitteilungen der Kläger und steckte den Kopf in den Sand. Unbeirrt nutzten die in den Mitteilungen der Kläger genannten rechtsverletzenden Abonnenten weiterhin ungestraft die Dienste von Verizon, um die Urheberrechte der Kläger zu verletzen. In der Zwischenzeit stellte Verizon seinen Hochgeschwindigkeitsdienst weiterhin Tausenden bekannter Wiederholungstäter zur Verfügung, um weiterhin Millionen von Dollar von ihnen einzutreiben.
2. Die Kläger erheben diese Klage gegen Verizon wegen mittelbarer und mittelbarer Urheberrechtsverletzung. Verizon hat wissentlich zu massiven Urheberrechtsverletzungen durch Zehntausende seiner Abonnenten beigetragen und erhebliche Gewinne daraus erzielt. Indem Verizon die Hinweise der Kläger und seine eigenen rechtlichen Verpflichtungen ignorierte, erleichterte es seinen Abonnenten die Verletzung der Urheberrechte der Kläger, indem es seinen Hochgeschwindigkeits-Internetdienst weiterhin an bekannte Wiederholungstäter lieferte.
3. Die Kläger sind Plattenfirmen oder Tonträgerunternehmen, die sowohl in den Vereinigten Staaten als auch international kommerzielle Tonträger produzieren, herstellen, vertreiben, verkaufen und lizenzieren. Durch ihre enormen Investitionen an Geld, Zeit und außergewöhnlichen kreativen Anstrengungen haben die Kläger und die von ihnen vertretenen Tonkünstler einige der berühmtesten Musikstücke der Welt entwickelt und/oder vertrieben. Ihre Investitionen und kreativen Anstrengungen haben die Musiklandschaft, wie wir sie kennen, sowohl in den Vereinigten Staaten als auch auf der ganzen Welt geprägt. Infolgedessen besitzen und/oder kontrollieren die Kläger die exklusiven Rechte an vielen der beliebtesten Tonaufnahmen klassischer Künstler und zeitgenössischer Superstars, darunter The Rolling Stones, Ariana Grande, Bob Dylan, Bruno Mars, Elvis Presley, Dua Lipa, Drake und viele mehr.
4. Verizon vermarktet und verkauft Highspeed-Internetdienste an Verbraucher im ganzen Land. Durch die Bereitstellung dieser Dienste hat Verizon zu weitverbreiteten Urheberrechtsverletzungen durch seine Abonnenten in P2P-Filesharing-Netzwerken beigetragen und davon profitiert. Verizons Beitrag zu den Urheberrechtsverletzungen seiner Abonnenten ist sowohl vorsätzlich als auch umfassend und macht Verizon gleichermaßen für diese Verletzungen haftbar. Tatsächlich hat Verizon jahrelang bewusst Maßnahmen abgelehnt, um seine Kunden daran zu hindern, seine Internetdienste zu nutzen, um Urheberrechte anderer zu verletzen, darunter auch die Urheberrechte der Kläger – selbst nachdem Verizon darauf hingewiesen wurde, dass bestimmte Kunden bestimmte, wiederholte Urheberrechtsverletzungen begangen.
5. Seit Anfang 2020 haben die Vertreter der Kläger mehr als 340.000 Mitteilungen über Urheberrechtsverletzungen an Verizon geschickt. Diese Mitteilungen wiesen Verizon klar und eindeutig darauf hin, dass seine Abonnenten den Internetdienst von Verizon offensichtlich und systematisch nutzten, um urheberrechtlich geschützte Tonaufnahmen der Kläger illegal über das als BitTorrent bekannte P2P-Netzwerk herunterzuladen, zu kopieren und zu verbreiten.
6. Das Ausmaß der wiederholten Rechtsverletzungen im Netzwerk von Verizon ist erschütternd. Tausende von Verizon-Abonnenten waren Gegenstand von 20 oder mehr Mitteilungen der Kläger, und mehr als 500 Abonnenten waren Gegenstand von 100 oder mehr Mitteilungen. Ein besonders schwerwiegender Verizon-Abonnent war allein Gegenstand von 4.450 Rechtsverletzungsmitteilungen der Kläger.
7. Verizon bestätigte, dass es diese von den Vertretern der Kläger gesandten Mitteilungen über Rechtsverletzungen erhalten habe. Doch anstatt Schritte zu unternehmen, um die illegale Nutzung des Netzwerks durch seine Kunden zu bekämpfen, ignorierte Verizon die Mitteilungen der Kläger bewusst, ignorierte diese Informationen bewusst und stellte seinen eigenen Profit über seine rechtlichen Verpflichtungen.
8. Es ist allgemein anerkanntes Recht, dass eine Partei, die jemandem, von dem sie weiß, dass er Urheberrechtsverletzungen begeht, materielle Hilfe leistet, für die Verletzung voll haftbar ist, als ob sie selbst direkt gegen das Urheberrecht verstoßen hätte. Wenn eine Partei zudem ein direktes finanzielles Interesse an der Verletzungshandlung hat und das Recht und die praktische Fähigkeit besitzt, diese zu unterbinden oder einzuschränken, ist sie ebenfalls haftbar. Unter Missachtung dieser grundlegenden Pflichten hat Verizon die Verletzungen seiner Abonnenten bewusst ignoriert. Verizon hat es versäumt, die Konten von Wiederholungstätern, von denen es Kenntnis hatte, zu kündigen oder anderweitig sinnvolle Maßnahmen gegen sie zu ergreifen. Stattdessen hat Verizon den Klägern routinemäßig die Nase gerümpft, indem es seinen Dienst weiterhin Abonnenten zur Verfügung stellte, von denen es wusste, dass sie wiederholt die urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen der Kläger verletzten. In Wirklichkeit hat Verizon seinen Dienst als attraktives Instrument und sicheren Hafen für Verletzungen betrieben.
9. Verizon hat einen offensichtlichen und direkten finanziellen Vorteil aus der Rechtsverletzung seiner Abonnenten gezogen. Die uneingeschränkte Möglichkeit, die urheberrechtlich geschützten Werke der Kläger über den Dienst von Verizon herunterzuladen und zu verteilen, hat Verizon dazu verleitet, rechtsverletzende Abonnenten anzulocken, zu halten und ihnen höhere Gebühren in Rechnung zu stellen. Indem Verizon die Konten bestimmter, Verizon bekannter Wiederholungstäter nicht schloss, hat Verizon einen direkten finanziellen Vorteil aus der fortgesetzten Rechtsverletzung dieser Abonnenten gezogen. Dieser finanzielle Vorteil umfasste unrechtmäßige Einnahmen, die Verizon nicht erzielt hätte, wenn es diese Konten ordnungsgemäß geschlossen hätte, sowie die Kosten, die Verizon durch die Nichteinführung eines wirksamen Programms für Wiederholungstäter eingespart hat. Mit anderen Worten: Verizon hat sich entschieden, Wiederholungstäter nicht zu sperren, weil es die Einnahmen aus den Konten dieser Abonnenten aufrechterhalten wollte.
10. Um es klarzustellen: Die Rechtsverletzungen der Abonnenten von Verizon, die Gegenstand der Ansprüche der Kläger sind und für die Verizon sekundär haftbar ist, fanden alle statt, nachdem Verizon mehrere Hinweise auf die Rechtsverletzungen der einzelnen Abonnenten erhalten hatte. Die Kläger fordern Schadensersatz für die Verletzung ihrer Tonaufnahmen durch Abonnenten von Verizon, nachdem diese bestimmten Abonnenten Verizon in mehreren Rechtsverletzungshinweisen genannt wurden.
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Dieser Gerichtsfall wurde am 12. Juli 2024 abgerufen. storage.courtlistener ist Teil der Public Domain. Die vom Gericht erstellten Dokumente sind Werke der Bundesregierung und werden gemäß dem Urheberrecht automatisch in die Public Domain gestellt und können ohne rechtliche Einschränkung weitergegeben werden.