SEC vs. Binance Court Filing, abgerufen am 5. Juni 2023, ist Teil der Legal PDF Series von HackerNoon . Sie können hier zu jedem Teil dieser Akte springen. Dies ist Teil 66 von 69.
IX. BINANCE UND BAM TRADING MÜSSEN SICH ALS BÖRSE, BROKER-DEALER ODER CLEARING-AGENTUR REGISTRIEREN, ABER NICHT ALS BÖRSE.
ZWÖLFTER ANSPRUCH AUF ENTSCHULDIGUNG
Verstöße gegen Abschnitte 5, 15(a) und 17A(b) des Börsengesetzes
(Gegen Zhao als Kontrollperson über Binance und BAM-Handel wegen Verstößen gegen die Binance.US-Plattform)
549. Die Kommission legt die Behauptungen in den Absätzen 1-35 und 80-513 neu dar und bezieht sie durch Verweis hierin ein.
550. Wie oben behauptet, haben Binance und BAM Trading gegen die Abschnitte 5 und 17A(b) des Exchange Act verstoßen, und BAM Trading hat gegen das Exchange Act 15(a) [15 USC §§ 78e, 78o(a) und 78q1(b)] verstoßen. im Zusammenhang mit ihrem Betrieb der Binance.US-Plattform.
551. Zu allen relevanten Zeiten war Zhao eine Kontrollperson von Binance und BAM Trading im Sinne von Exchange Act Abschnitt 20(a) [15 USC § 78t(a)].
552. Zu allen relevanten Zeiten übte Zhao Macht und Kontrolle über Binance und BAM Trading aus, unter anderem durch die Verwaltung und Leitung von Binance und BAM Trading sowie durch die Leitung und Beteiligung an den Handlungen, die die Verstöße von Binance und BAM Trading gegen die Wertpapiergesetze darstellten.
553. Aus dem Vorstehenden haftet Zhao als Kontrollperson gemäß Exchange Act Abschnitt 20(a) [15 USC § 78t(a)] für die Verstöße von Binance und BAM Trading gegen die Abschnitte 5, 15(a) und Exchange Act 17A(b) [15 USC §§ 78e, 78o(a) und 78q-1(b)].
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