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The Times gegen Microsoft/OpenAI: Sachliche Zuständigkeit gemäß 28 U.S.C. §§ 1331 und 1338a Abs. 2by@legalpdf
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The Times gegen Microsoft/OpenAI: Sachliche Zuständigkeit gemäß 28 U.S.C. §§ 1331 und 1338a Abs. 2

Legal PDF2m2024/01/02
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Das Gericht ist sachlich gemäß 28 U.S.C. zuständig. §§ 1331 und 1338(a), da diese Klage unter dem Copyright Act von 1976, 17 U.S.C. erfolgt. § 101 ff
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Der Gerichtsantrag „New York Times Company gegen Microsoft Corporation“ vom 27. Dezember 2023 ist Teil der Legal PDF Series von HackerNoon . Sie können hier zu jedem Teil dieser Akte springen. Dies ist Teil 2 von 27.

II. GERICHTSSTAND UND GERICHTSSTAND

10. Das Gericht verfügt über die sachliche Zuständigkeit gemäß 28 USC §§ 1331 und 1338(a), da sich diese Klage auf das Urheberrechtsgesetz von 1976, 17 USC § 101 ff. stützt.


11. Die Gerichtsbarkeit über Microsoft und OpenAI ist angemessen, da sie bewusst von dem Privileg Gebrauch gemacht haben, Geschäfte in New York zu tätigen. Ein wesentlicher Teil der hierin behaupteten weit verbreiteten Verstöße und anderen rechtswidrigen Verhaltensweisen von Microsoft und OpenAI ereignete sich in New York, einschließlich der Verbreitung und des Verkaufs von Microsoft und OpenAIs Generative Pre-Training Transformer („GPT“)-basierten Produkten wie ChatGPT, ChatGPT Enterprise und Bing Chat , Azure OpenAI Service, Microsoft 365 Copilot und zugehörige API-Tools (Application Programming Interface) innerhalb von New York für Einwohner von New York. Darüber hinaus unterhalten sowohl Microsoft als auch die OpenAI-Beklagten Büros und beschäftigen Mitarbeiter in New York, die nach Informationen und Überzeugung an der Erstellung, Aufrechterhaltung oder Monetarisierung der weit verbreiteten Verstöße und anderen hierin behaupteten rechtswidrigen Verhaltensweisen von Microsoft und OpenAI beteiligt waren.


12. Da sich der Hauptgeschäftssitz und Hauptsitz der Times in diesem Bezirk befindet, ereigneten sich die hierin behaupteten Schäden aufgrund der weit verbreiteten Rechtsverletzungen und anderen rechtswidrigen Verhaltens von Microsoft und OpenAI vorhersehbar in diesem Bezirk.


13. Der Gerichtsstand ist gemäß 28 USC § 1400(a) angemessen, da die Beklagten oder ihre Vertreter aufgrund der verletzenden und rechtswidrigen Aktivitäten – sowie der Verkäufe und Monetarisierung solcher Aktivitäten durch die Beklagten – in diesem Bezirk wohnen oder dort angetroffen werden können Bezirk. Der Gerichtsstand ist auch gemäß 28 USC § 1391(b)(2) angemessen, da ein wesentlicher Teil der Ereignisse, die den Ansprüchen der Times zugrunde liegen, in diesem Bezirk stattfand, einschließlich der Vermarktung, des Verkaufs und der Lizenzierung der GenAI-Produkte der Beklagten, die auf der Verletzung basieren des geistigen Eigentums der Times in diesem Bezirk. Nach Informationen und Überzeugung hat OpenAI Abonnements für ChatGPT Plus an Einwohner von New York verkauft, und sowohl Microsoft als auch OpenAI verfügen über eine beträchtliche Basis monatlich aktiver Benutzer von Bing Chat und ChatGPT in New York. OpenAI hat seine GPT-Modelle an New Yorker Einwohner und Unternehmen mit Hauptsitz in New York lizenziert. Beispielsweise hat OpenAI in diesem Jahr Verträge zur Lizenzierung seiner GPT-Modelle mit Associated Press (AP) und Morgan Stanley abgeschlossen, beides Unternehmen mit Hauptsitz in New York.


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Dieser Gerichtsfall 1:23-cv-11195, abgerufen am 29. Dezember 2023 von nycto-assets.nytimes.com , ist Teil der Public Domain. Die vom Gericht erstellten Dokumente sind Werke der Bundesregierung und werden gemäß dem Urheberrecht automatisch öffentlich zugänglich gemacht und können ohne gesetzliche Einschränkung weitergegeben werden.